Begleitende Kontrolle (BK)
Die begleitende Kontrolle ist neben dem operativen Controlling als sekundäre Kontrolle anzusehen. Sie gilt als delegierbare Funktion des Auftragsgebers um umfasst folgende, zentrale Tätigkeiten:
- Zeitnahe Prüfung, respektive unmittelbare Nachkontrolle der Projektunterlagen (von Planunterlagen über Verträge bis hin zur Kostenkontrolle)
- Zweiter Betrachtungswinkel aus welchem für den Auftraggeber das Vier- Augen Prinzip und die damit verbundene Beratung resultiert
- Aufbereitung von Entscheidungsprozessen aus einer nicht operativen Tätigkeit um die Ausgewogenheit der Entscheidungsmöglichkeiten zu verbessern